Soll ich Bilder auf CD oder in Papierform mitbringen?
Am besten bringen Sie vorhandene Bildgebung in der Form mit, in der sie Ihnen vorliegt – etwa als Ausdruck, CD oder digitalen Zugang, sofern verfügbar.
Am besten bringen Sie vorhandene Bildgebung in der Form mit, in der sie Ihnen vorliegt – etwa als Ausdruck, CD oder digitalen Zugang, sofern verfügbar.
Nein. Vorhandene Unterlagen sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn noch keine Befunde vorliegen, kann im Termin besprochen werden, welche weiteren Untersuchungen sinnvoll sind. Dennoch gilt: Je mehr Informationen ich von Ihnen als Arzt erhalte, desto rascher und sicherer kann ich eine Entscheidung treffen.
Zeit ist kostbar. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich mir vorbehalten, den Termin in Rechnung zu stellen.
Sollte ein operativer Eingriff notwendig werden, informiere ich Sie gerne persönlich über das weitere Vorgehen, die organisatorischen Abläufe und die dabei entstehenden Kosten. Termine zur Abklärung, Beratung und konservativen Behandlung biete ich Ihnen an meinen Standorten in Wien und Graz an. Wenn ein operativer Eingriff notwendig wird, führe ich diesen persönlich in der Privatklinik der…
Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Honorarnote, auf der die erbrachten ärztlichen Leistungen angeführt sind. Diese kann anschließend bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht werden. Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination per Barzahlung oder Bankomatkarte.
Das heißt, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit im MED9-Ärztezentrum Teil des offiziellen Gesundheitsnetzwerks der UNIQA Versicherung bin. Dies bringt für Patientinnen und Patienten Vorteile wie z.B. administrative Erleichterungen, eine vereinfachte Abrechnung sowie eine raschere Versorgung.
Ja. Gerade bei der Frage, welche Versorgung die richtige ist, kann eine fundierte Zweitmeinung sehr sinnvoll sein.
Wenn mehrere Gelenkabschnitte betroffen sind, die Arthrose weiter fortgeschritten ist oder die Voraussetzungen für eine Teilersatzlösung nicht gegeben sind.
Nein. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn die Arthrose tatsächlich auf einen Teil des Gelenks begrenzt ist und die übrigen Strukturen gut erhalten sind.
Bei der Knieprothese wird die gesamte Oberfläche des Kniegelenks ersetzt, bei der Schlittenprothese nur der betroffene Gelenkabschnitt.